123 Invest Gruppe: Kommentar

Wie gefährdet sind die Banken? Und wie die Zukunft der Einlagensicherung aussieht

Ein Großteil der Deutschen spart ihr Geld lieber auf dem Bankkonto, als ihr Vermögen in Wertpapiere anzulegen. Doch dort ist die Einlagensicherung zunehmend gefährdet.

Der deutsche Sparer vertraut in das hiesige Bankensystem. Das klassische Bankkonto ist noch immer die bevorzugte Form der Geldanlage. Die Sichteinlage wird vom typischen Bankkunden gerne als nicht risikobehaftet eingestuft. Verdienen die Banken das Vertrauen ihrer Kunden wirklich? Und was wird aus der Einlagensicherung, wenn das europaweite System „Edis“ eingeführt wird?

Welche Funktion hat die Einlagensicherung?

Deutsche Sparer fühlen sich auf der sicheren Seite, wenn sie ihr Geld auf Tagesgeldkonten, Girokonten oder Sparbüchern deponieren. Die Mehrheit legt ihr Geld auf diese Art an und sieht darin eine nahezu risikolose Art der Kapitalanlage. Als Begründung für die Sicherheit der Sparbücher und ähnlichen Finanzprodukte wird immer wieder gern das System der Einlagensicherung bemüht.

Doch dieses System ist viel anfälliger und unsicherer, als allgemein angenommen wird. Und die aktuellen Pläne der EZB heben die Gefährdung der Sparguthaben auf eine noch höhere, nie dagewesene Ebene.

Die Einlagensicherung

Die Einlagensicherung ist eine Kombination aus gesetzlich verankerten und freiwilligen Sicherungssystemen. Sie soll das Guthaben der Sparer schützen, wenn es zu einer Bankenpleite kommt. Weiterhin soll sie sicherstellen, dass es im Falle einer Pleite nicht zu einer Panik kommt, bei der die Gesamtheit der Bankkunden plötzlich ihr komplettes Guthaben ausgezahlt bekommen will. Denn dieser „Bank Run“ hätte unabsehbare Folgen, er könnte sehr schnell zur Insolvenz eines Kreditinstituts führen. Denn keine Bank hat das Gesamtguthaben ihrer Kunden direkt verfügbar und könnte es auch gerade im Falle einer Pleite nicht komplett und zeitnah auszahlen.

Das Gesetz zur Einlagensicherung (EinSiG), welches am 03.07.2015 in Kraft getreten ist, legt in Paragraph 8 einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 100.000 Euro fest. Dieser Entschädigungsanspruch soll unter anderem für Privatkunden gelten, die über ein Guthaben auf Spar-, Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten verfügen.

Ein weiteres freiwilliges Instrument der Einlagensicherung bildet der Einlagensicherungsfonds, an dem sich in Deutschland rund 160 Kreditinstitute beteiligen.

Doch diese Mittel reichen nicht aus, um auch nur die Pleite einer einzigen mittelgroßen deutschen Bank aufzufangen. Banken sollen nämlich für ihre eigenen Pleiten zahlen, das wird nur schwierig, wenn es ein größeres Bankhaus trifft.

Daher soll nun eine gesamteuropäische Lösung der Einlagensicherung ins Leben gerufen werden. Inwiefern dies die Situation verbessern soll, ist besonders aus deutscher Sicht fraglich. Die EZB arbeitet gemeinsam mit den EU-Ländern bereits daran, die Einlagensicherung grenzüberschreitend auf den Weg zu bringen. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dann würde das auch bedeuten, dass Steuerzahler die keine Einlagen bei ausländischen Banken haben, für die Kreditinstitute in ganz Europa haften. Denn diese Banken werden wegen ihrer Größe als systemrelevant bewertet.

Die tiefe Schlucht zwischen getätigten Spareinlagen und der Einlagensicherung

Um das zu erkennen, muss man sich nur die Relation zwischen den zu schützenden Einlagen und dem Sicherungsfonds ansehen. Da stehen 3,4 Billionen Euro an Bankguthaben einer Sicherung gegenüber, deren tatsächliche Absicherung aber bei unter einem Prozent dieser Summe liegt. Kreditinstitute sind bis zum Jahr 2024 verpflichtet, ein Vermögen in Höhe von 0,8 Prozent der Einlagen anzusparen, die das Einlagensicherungsgesetz deckt (Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin). Nach ihrem Dafürhalten ist damit sichergestellt, dass die Systeme der Einlagensicherung in Zukunft über mehr Geld für Entschädigungen verfügen können. Wir halten jedoch 0,8 Prozent gegenüber 100 Prozent Einlagen weiterhin für sehr riskant. Zur Zeit liegt der Wert übrigens bei gerade mal 0,4 Prozent.

Die Suggestivkraft der Worte oder: Wie lautet die ökonomische Definition vom Begriff „Bankguthaben“?

Die Finanzwelt ist komplex und führt den Laien oft mit schönen Begriffen aufs Glatteis. Ein besonders herausragendes Beispiel dafür ist der Terminus Bankguthaben. „Guthaben“ suggeriert einen sehr positiven Inhalt. Doch juristisch und ökonomisch gesehen handelt es sich bei einem Bankguthaben um einen ungesicherten und zeitlich begrenzten Kredit des Kontoinhabers an ein Finanzinstitut.

Die jeweilige Bank ist der Schuldner und der Anleger der Gläubiger. Zu beachten gilt auch, dass es sich dabei um einen nicht abgesicherten Kredit handelt. Denn die Mehrheit der Unternehmen in der Finanzbranche verfügen nur über eine mittelmäßige Kreditwürdigkeit. Die Ergebnisse des Einlagenratings der Kreditinstitute machen deutlich, auf welch unsicheren Beinen deren Kreditwürdigkeit steht.

Aktuell werden beispielsweise die Deutsche Bank oder die Commerzbank mit negativem Ausblick bewertet (Quelle: Ratingveröffentlichungen der Banken). Die Deutsche Bank wurde in Sachen Kreditwürdigkeit von Moody’s zuletzt mit der Bonitätsnote A3 bewertet. Damit liegt sie in der unteren Hälfte des Investmentbereichs. Ihr Ausblick wird mit „negativ“ bewertet (Quelle: Deutsche Bank). Bei der Commerzbank sieht es auch nicht besser aus, Moody’s bewertet das Einlagenrating aktuell mit einem „A1 stabil“, die Agentur S&P Global hat diese Bank mit einem A- negativ versehen und auch Fitch vergibt ein A- (Quelle: Commerzbank). Bei einer Verschlechterung der Gesamtwirtschaft muss mit Problemen gerechnet werden.

Solch einem Unternehmen würde man in der Praxis daher kaum Kredite (also „Bankguthaben“) zu null Prozent anvertrauen. Doch genau dies tun leider viele Anleger in Deutschland. Und selbst wenn dieses Risiko bekannt ist, wird es nicht entsprechend verzinst.

Wie die EZB dieses Risiko formuliert

In Artikel 8 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2014/49 wird beschrieben, dass die Anleger zunächst innerhalb einer Übergangsphase von fünf Arbeitstagen, die auf ihren Antrag folgen, einen Zugang zu einem „angemessenen“ Betrag ihres Bankguthabens bekommen sollen. In einem Zusatz im Artikel wird festgelegt, dass der angemessene Betrag so ausgelegt werden soll, dass damit die Kosten für die Lebenshaltung gedeckt werden können. Das stimmt mehr als bedenklich, wenn sich die Erstattung der Einlagen zunächst nur um eine Notversorgung auf der Basis der Lebenshaltungskosten dreht.

Wie hoch sind die Rücklagen der Einlagensicherung?

Der gesetzliche Einlagenschutz sieht vor, dass jeder Bankkunde im Falle einer Bankenpleite sein Guthaben bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro erstattet bekommen soll. Dieses Geld soll aus dem Einlagensicherungsfonds kommen. Dies kann in der Gesamtheit allerdings nicht funktionieren, wenn die Kreditinstitute wie oben bereits beschrieben derzeit über durchschnittlich nur 0,4 Prozent der Einlagensummen verfügen.

Die Geldsummen des Fonds bedecken noch nicht einmal den Boden. Sogar den deutschen Banken, die innerhalb der EU als recht stabil gelten, fällt es mehr als schwer auf die bis 2024 geforderten 0,8 Prozent zu kommen. Und noch dramatischer sieht es bei anderen Ländern in der Europäischen Gemeinschaft aus. In Griechenland zum Beispiel gelten fast die Hälfte aller Bankkredite als „faule Kredite“, das bedeutet, sie werden nicht mehr bedient. Und auch in Italien geht der Trend zum sogenannten „Spekulativ“-Niveau beim Rating.

Bei einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung könnten all diese Banken das komplette System zukünftig noch stärker gefährden, da es europaweit kollektiv wäre.

Die europäische Einlagensicherung soll das nationale System ablösen

Die Einführung des sogenannten Edis (European Deposit Insurance System), dieses System soll das bislang staatsinterne System der Einlagensicherung ersetzen. Der geplante europaweite Fonds soll angezapft werden, sobald eine systemrelevante Bank des EU-Verbunds in die Pleite schlittert. Um das Risiko zu senken, sollen die Finanzminister der EU einheitliche Kriterien festlegen, diese Kriterien drehen sich zum Beispiel darum, dass die Bestände der „faulen Kredite“ und Staatsanleihen in den Bilanzen der Kreditinstitute gesenkt werden müssen. Und auch beim Insolvenzrecht soll geschraubt werden. Denn Bankinsolvenzen, beziehungsweise Beinah-Insolvenzen gab es in jüngster Vergangenheit mehr als reichlich. In der letzten Wirtschaftskrise, die im Jahr 2007 begann, wurden alleine in Europa Hunderte von Banken auf Kosten der Steuerzahler „gerettet“. In Deutschland gingen zuletzt das Bankhaus Wölbern (2016) und die Süddeutsche Aktienbank (2017) in die Insolvenz. Experten aus Wirtschaft und Finanzen sagen seit Jahren eine neue Bankenkrise in Europa voraus.

Und dabei handelt es sich ganz sicher nicht um Schwarzmalerei, denn in der EU gibt es zu viele Banken, diese Banken arbeiten mit einem Übermaß an Fremdkapital und agieren seit geraumer Zeit unprofitabel. Zu diesem Fremdkapital zählen auch die Bankguthaben von Privatanlegern. Die immense Summe aller Verbindlichkeiten der Banken im deutschsprachigen Raum ist mit ein Grund für die mittelmäßigen Bonitätsratings.

Mit diesen Ratings steht Deutschland in der Relation zu anderen Staaten in der EU zwar noch besser da, doch im Hinblick auf die angebotene Rendite dieser Sichteinlagen befinden sich alle Banken in einem bedenklichen Zustand. Die Einlagensicherung sieht vor, all diese Banken im Falle einer Pleite zu retten, doch wie soll das funktionieren, wenn der „Topf“ mit der Einlagensicherung nur äußerst mangelhaft gefüllt ist? Ganz zu schweigen von dem noch bedrohlicheren Szenario, wenn es zu einer europaweiten Krise kommen sollte.

Einlagensicherungsfonds können eine Bankenkrise in der EU nicht auffangen

Die Kreditinstitute in Europa werden in ihrer Gesamtheit aller Wahrscheinlichkeit nach die für 2024 geforderte Quote von 0,8 Prozent nicht erreichen. Das System des Einlagensicherungsfonds kann, auch selbst bei einer Quote von 0,8 Prozent, nicht funktionieren.

In der Finanzpolitik wird heiß darüber debattiert, wie man mit den europäischen Staaten verfahren soll, die ihrer Verpflichtung in den Einlagensicherungsfonds einzuzahlen nicht nachkommen wollen oder können. Allein die wirtschaftlich gut aufgestellten Staaten kommen zur Zeit dieser Verpflichtung zumindest annähernd nach. Da braucht man nicht viel Vorstellungskraft um sich auszumalen, welche Staaten demnächst die maroden Banken der wirtschaftlich schwächeren Mitgliedsstaaten „retten“ müssen. Und da der Einlagensicherungsfonds nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann es an einer Rettung also tatsächlich scheitern.

Weiteres Warnzeichen: Es wird zu einem Abbau der freiwilligen Sicherungssysteme kommen

Dieser höchstwahrscheinliche Abbau wird aus zwei Gründen erfolgen. Zum einen müssen die Kreditinstitute zunächst ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen um die Quote für 2024 zu erfüllen. Das wird zu Lasten der freiwilligen Systeme gehen. Und zum anderen wird es für eine Bank einfach nicht mehr rentabel sein, wenn sie das Sicherheitsnetz von Edis einkalkuliert, warum sollte sie dann noch zusätzliche freiwillige Anstrengungen unternehmen?

Bei einer größeren Krise, bei der mehrere systemrelevante Banken betroffen sind, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Beiträge in der Einlagensicherung auch nur annähernd für eine Abwendung eines Bankenausfalls reichen werden. Und das wird alle Anleger betreffen, die über ein „Bankguthaben“ verfügen.

Die Auswirkungen für den privaten Bankkunden

Bei der letzten Finanzkrise haben die Sicherungssysteme in Deutschland noch funktioniert, die Banken konnten gerettet werden. Doch nur mit eigenen Mitteln wurde diese Krise nicht gemeistert, auch der Steuerzahler musste einspringen. Er musste für Verluste bürgen und zusätzlich Verluste von rund 50 Millionen Euro hinnehmen. Und wenn Edis beschlossen wird, dann ist damit zu rechnen, dass der Steuerzahler beim Aufbau des Einlagensicherungsfonds in die Pflicht genommen wird. Zumindest werden die Kreditinstitute ihre Extra-Kosten an den Kunden weitergeben.

Momentan sind Länder in Süd- und Osteuropa stärker gefährdet als in Deutschland, wobei hier auch ein Risiko besteht. Dieses Risiko wird sich nach Einführung von Edis zwar verteilen, doch profitieren nur die momentan stärker gefährdeten Länder von diesem System.

Kommt es zu einem Ausfall, kann die Folge ein Domino-Effekt sein. Und gerade die südeuropäischen Staaten sind wirtschaftlich nicht oder nur sehr mangelhaft dazu in der Lage, ihre eigenen Kreditinstitute zu retten. Es wird also zunächst bei den ökonomisch starken Staaten hängenbleiben, das Bankensystem anderer Länder zu retten, um dann später gegebenenfalls in dieselbe Situation zu kommen. Nur sind dann die Sicherungen bereits leer. Aber auch zeitgleicher Effekt im Zusammenhang mit mangelndem Vertrauen ist nicht auszuschließen.

Leider müssen Sparer davon ausgehen, vorher nicht entsprechend gewarnt zu werden. Denn den „Banken Run“ werden alle Beteiligten zu vermeiden versuchen.

Ausblick

Ratingagenturen vergeben momentan nur mittelmäßige Noten an deutsche Banken, diese betreffen im Besonderen auch das Einlagenrating. Und gerade dieser Punkt hat eine Auswirkung auf den Anleger. Als Inhaber eines Guthabens vergibt er ja im Grunde einen Kredit an die Bank. Und dieser Kredit ist nur mangelhaft abgesichert, wenn die Bank selbst als nicht ausreichend kreditwürdig eingestuft wird. Spätestens mit der Einführung von Edis wird das System der Einlagensicherung ad absurdum geführt. Schon jetzt können die wirtschaftlich stärkeren Staaten ihrer Verpflichtung kaum nachkommen, die mit der aktuellen und kommenden zu erreichenden Quote verbunden ist.

Es ist klar, dass die Sparer dieses Risiko tragen, vor allem wenn ein Domino-Effekt einsetzt und mehrere Banken in die Zahlungsunfähigkeit geraten und die jeweiligen Staaten dazu nichts oder nur sehr wenig aus ihren Mitteln beitragen können. Die Einlagensicherung kann und wird – auch oder besonders nicht in der zukünftig geplanten Form – diesen Verlust nicht absichern können. Die immer häufigeren Filial-Schließungen zeigen unter anderem, warum die Not der Banken momentan groß ist.

Machen Sie sich und Ihr Vermögen daher resilient gegenüber dem, was die Zukunft birgt. Unsere Wertpapiere können hier eine gute Alternative sein.

Weil der Bankensektor zu unsicher geworden ist, versuchen wir generell hohe Bankeinlagen zu vermeiden und sichern Liquiditätsbestände durch abgesicherte Wertpapierkäufe ab. Denn eine breit gestreute Absicherung durch ein intelligentes Risikomanagement ist heute erforderlicher denn je.

Gehen Sie mit uns diesen Schritt. In die Zukunft.
Innovativ und mit einer starken Strategie.

Herzlichst

Ihre Algopioniere
erstellt von Julia Rosen in Zusammenarbeit mit unserem Team

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